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Der Lohnsteuerberatungsverbund e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - bietet mit seinen rund 1000 örtlichen Beratungsstellen ein umfassendes Netzwerk für seine Vereinsmitglieder.

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern (Rentnern) zur Hilfeleistung 

in Steuersachen. Der Verein leistet Hilfe für seine Vereinsmitglieder im Rahmen der gesetzlichen

Beratungsbefugnis. Die Beratungstätigkeiten für die Arbeitnehmer erfolgt in der zuständigen örtlichen

Beratungsstelle.

Jedes Mitglied bezahlt einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten. Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einer umfangreichen Prüfung durch die zuständige Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind. Die örtlichen Beratungsstellenleiter werden erst nach deren Zulassung durch die Oberfinanzdirektion vom Verein ernannt. Die Beratungsstelle in Singen leitet Andrea Schuhmacher, welche seit vielen Jahren im Bereich Steuer- und Rechnungswesen sowie in der Lohnbuchhaltung arbeitet. Als ausgebildete Steuerfachangestellte verfügt sie über eine anerkannte Qualifikation.

Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung

einschließlich Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses Komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt Überprüfung des Steuerbescheides ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage   sofern nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und / oder bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 18.000 / 36.000 EUR p.a. (Einzelveranlagung / Zusammenveranlagung) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.

Informationen 

Beratungsstelle Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch einen Termin mit uns. Beratungsstelle Singen Lohnsteuerberatungsverbund e.V. - Lohnsteuerhilfeverein - Entenweg 2 78224 Singen (Hohentwiel)

Unsere Leistungen

Beratung und Antragserteilung hinsichtlich

Eigenheimzulage mit Kinderzulage Investitionszulage Kindergeld Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte) Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)

Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich

Alterseinkünftegesetz Arbeitnehmer-Sparzulage Wohnungsbauprämie "Riester-Rente" Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) Wahl der richtigen Steuerklasse

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Telefon:  07731 911 622  Telefax: 07731 911 623 Hotline: 0800 5893162 (gebührenfrei, Montag - Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr) E-Mail: info[at]lohnsteuerhilfe-singen.de Internet:  www.lohnsteuerhilfe-singen.de Verein: www.steuerverbund.de
Vereinssatzung
Beitragsordnung
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für die Arbeitnehmer erfolgt in der zuständigen

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Jedes Mitglied bezahlt einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten. Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einer umfangreichen Prüfung durch die zuständige Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind. Die örtlichen Beratungsstellenleiter werden erst nach deren Zulassung durch die Oberfinanzdirektion vom Verein ernannt. Die Beratungsstelle in Singen leitet Andrea Schuhmacher, welche seit vielen Jahren im Bereich Steuer- und Rechnungswesen sowie in der Lohnbuchhaltung arbeitet. Als ausgebildete Steuerfachangestellte verfügt sie über eine anerkannte Qualifikation.
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hinsichtlich

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Beratung in steuerrechtlichen

Fragen hinsichtlich

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